Unsere AGB

Bedingungen für die Vermietung von Schließfächern der 24h Safe GmbH

Fassung März 2023

 

1.         Vertragsinhalt, Mietdauer, Mietzins

 

1.1.      Gegenstand des Mietvertrages ist die Vermietung eines Schließfaches. Der Mieter/die Mieterin wählt eine verfügbare Größe des Schließfaches. Die 24h Safe GmbH bestimmt das individuelle vermietete Schließfach. Ein Schließfach können natürliche sowie juristische Personen mieten.

 

1.2.      Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer von einem Jahr, abgeschlossen. Der Mietvertrag kann von beiden Vertragsparteien nach Ablauf der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer Frist von einen Monat jeweils zu einem Ende eines Kalendervierteljahres (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) gekündigt werden. Die Kündigung eines von mehreren Personen abgeschlossenen Mietvertrages kann durch jeden Mieter/jede Mieterin erfolgen, sofern er sämtliche ihm ausgehändigten Schlüssel und sonstigen Zutrittsinstrumente der 24h Safe GmbH zurückgibt. Die 24h Safe GmbH kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter/die Mieterin gegen die Verpflichtungen aus dem Schließfachmietvertrag verstößt, insbesondere wenn er/sie mit der Entrichtung des Mietzinses länger als 14 Tage in Verzug gerät.

 

1.3.      Der Mietzins richtet sich der Größe des Schließfaches. Der Mietzins wird bei der Vermietung vereinbart und ist jeweils für ein Jahr im Vorhinein zu bezahlen. Die 24h Safe GmbH ist berechtigt, den Mietzins von Zeit zu Zeit anzupassen. Die Anpassung des Mietzinses ist nur zum Beginn eines Kalendervierteljahres möglich und so rechtzeitig dem Mieter/der Mieterin bekannt zu geben, dass dieser/diese noch vor Wirksamwerden der Erhöhung die Kündigung des Vertrages rechtswirksam aussprechen kann. Erfolgt eine Anpassung des Mietzinses aus welchem Gründen auch immer nicht, so ist dadurch das Recht auf Anhebung zu einem späteren Zeitpunkt nicht verwirkt.

 

1.4.        Es besteht außerdem die Möglichkeit der Anmietung eines Schließfaches für die Mindestlaufzeit von einem Monat zu einem hierfür eigens festgelegten und monatlich im Vorhinein zu bezahlenden Mietzins. Auch in diesem Fall wird der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Mietvertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Monat zu jedem Monatsletzten auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung eines solchen, von mehreren Personen abgeschlossenen Mietvertrages kann durch jeden Mieter/jede Mieterin erfolgen, sofern er sämtliche ihm ausgehändigten Schlüssel und sonstigen Zutrittsinstrumente der 24h Safe GmbH zurückgibt. Die 24h Safe GmbH kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter/die Mieterin gegen die Verpflichtungen aus dem Schließfachmietvertrag verstößt, insbesondere wenn er/sie mit der Entrichtung des Mietzinses länger als 14 Tage in Verzug gerät.

 

1.5.      Wird ein Schließfachmietvertrag von mehreren Personen gemeinsam abgeschlossen, haften alle Mieter solidarisch für die Verpflichtungen aus dem Schließfachmietvertrag.

 

1.6.      Ein Mietvertrag kann ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgeschlossen werden. Der Mieter/die Mieterin hat seine/ihre Identität sowie im Falle von juristischen Personen des wirtschaftlichen Eigentümers nachzuweisen.

 

2.         Verschluss, Schlüssel

 

2.1.      Das Schließfach steht unter dem eigenen Verschluss des Mieters/der Mieterin. Der Mieter/die Mieterin hat selbst für den ordnungsgemäßen Verschluss des Schließfaches mittels der ausgehändigten Schlüssel zu sorgen. Für jedes Schließfach gibt es ausschließlich zwei Schlüssel. Jeder Mieter – auch im Falle einer Personenmehrheit – erhält dementsprechend nur zwei Schlüssel zu einem Schließfach, die auch nicht auf sonstige Weise vervielfältigt werden können. Seitens der 24h Safe GmbH erfolgt die Freigabe zum Zutritt zur Ausgabekabine – in der das Schließfach ausgegeben wird – über die Chipkarte des Mieters/der Mieterin.

 

2.2.      Dem Mieter/Der Mieterin werden die zu dem Schließfach gehörigen Schlüssel und sonstigen Zutrittsinstrumente (Chipkarte) – bei Bedarf – ausgehändigt, die sorgfältig aufzubewahren sind. Der Verlust auch nur eines dieser Schlüssel oder sonstiger Zutrittsinstrumente (Chipkarte) ist der 24h Safe GmbH sofort schriftlich anzuzeigen. Bei Schlüsselverlust veranlasst die 24h Safe GmbH daraufhin die Änderung des Schlosses und die Anfertigung neuer Schlüssel. Bei Verlust der Chipkarte wird diese gesperrt. Festgehalten wird, dass bei Verlust beider Schlüssel das Schließfach nur mehr gewaltsam geöffnet werden kann (Schloss aufbohren).

 

2.3.      Für alle Kosten und Schäden, die durch eine Unterlassung der sofortigen Anzeige oder durch die gewaltsame Öffnung des Schließfaches, die Änderung des Schlosses und die Anfertigung neuer Schlüssel oder sonstiger Zutrittsinstrumente (Chipkarte) entstehen, haftet der Mieter/die Mieterin.

 

2.4.      Für den Fall, dass der Mieter/die Mieterin einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor – etwa SMS-Tan oder einen Authenticator – ausgewählt hat, können Änderungen der hinterlegten Daten, wie beispielsweise die Mobiltelefonnummer, durch persönlich vor Ort geändert werden.

 

3.         Haftung

 

3.1.      Die 24h Safe GmbH wird als Vermieterin bei der Sicherung des Schließfaches die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anwenden, haftet jedoch in Fällen leichten Verschuldens nur bis zu dem im Schließfachmietvertrag angeführten und individuell vereinbarten Höchstbetrag. Die 24h Safe GmbH haftet jedenfalls nicht über den tatsächlichen unmittelbaren Schaden zur Zeit des Verlustes hinaus. Die 24h Safe GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Anordnungen sowie Verfügungen oder die Einwirkung von Dritten entstanden sind.

 

3.2.      Der Mieter/die Mieterin haftet für die Behebung der von ihm/ihr verursachten Schäden an oder im Schließfach oder der Schließfachanlage.

 

3.3.      Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, das Schließfach und dessen Inhalt sofort bei der Entnahme aus dem Schließfach auf Schäden zu prüfen und der 24h Safe GmbH allfällige Schäden sofort schriftlich mitzuteilen. Er haftet der 24h Safe GmbH für alle nachteiligen Folgen, die der 24h Safe GmbH durch Unterlassung der sorgfältigen Prüfung und der sofortigen Schadensmitteilung entstehen. Die Schadensmeldung ist ausnahmslos an info(at)tresoramschottentor.at zu übermitteln.

 

4.         Verantwortlichkeit für den Schließfachinhalt

 

4.1.      Die Vermieterpflichten der 24h Safe GmbH erstrecken sich nicht auf die von dem Mieter/der Mieterin im Schließfach selbst verwahrten Sachen. Deshalb nimmt die 24h Safe GmbH von dem Schließfachinhalt keine Kenntnis und der Mieter/die Mieterin hat selbst dafür zu sorgen, dass der Schließfachinhalt nicht durch Feuchtigkeit, Rost, Motten, Bakterien oder sonst wie in Leidenschaft gezogen wird. Die 24h Safe GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für einen etwaigen inneren Verderb, der im Schließfach verwahrten Sachen.

 

4.2.      Der Mieter/die Mieterin darf das Schließfach insbesondere nicht zur Aufbewahrung von Gefahrgut, feuer- oder sonst für Leib und Leben oder das Gebäude gefährlichen Sachen benutzen. Weiters darf der Mieter/die Mieterin im Schließfach keine Sachen aufbewahren, deren Besitz, Gebrauch oder Verwahrung das Gesetz verbietet. Der Mieter/die Mieterin ist dafür verantwortlich, dass sich aus den im Schließfach verwahrten Sachen keine die Umgebung schädigenden Einflüsse (etwa durch Bakterien, Viren, Feuchtigkeit, Wärme, pflanzliche oder tierische Schädlinge, Strahlung jeglicher Art) ergeben können. Er/sie haftet für jeden aus der missbräuchlichen Benutzung des Safes entstehenden Schaden auch dann, wenn er die gefährliche Beschaffenheit der aufbewahrten Sache nicht gekannt hat.

 

4.3.      Die 24h Safe GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Einsicht in den Inhalt eines Schließfaches insoweit zu begehren, als es ihr zur Feststellung eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen erforderlich oder notwendig erscheint. Die Verweigerung der Einsichtnahme durch den Mieter/die Mieterin berechtigt die 24h Safe GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung. In diesem Fall ist der Vermieter ohne Einhaltung der Wartefrist gemäß Punkt 7.3. zur Öffnung des Schließfaches berechtigt.

 

4.4.      Der Mieter/die Mieterin hat auch dafür Sorge zu tragen, dass eine etwaige mit ihm/ihr vereinbarte Gewichtsbeschränkung für den Inhalt des Schließfaches eingehalten wird. Die Gewichtsbeschränkung beträgt 20 Kilogramm. Der Mieter/die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass das Schließfach bei einer Überladung vom automationsunterstützen System von der Ausgabekabine zurück in den Tresorraum transportiert wird.

 

5.         Zutritt, Vollmacht

 

5.1.      Der Zutritt zur Ausgabekabine und damit indirekt zum gemieteten Schließfach ist grundsätzlich an jedem Tag rund um die Uhr (24/7) möglich. In Einzelfällen kann der Zugang zum Schließfach bspw. aus Wartungsgründen nicht möglich sein.

 

5.2.      Zutritt zu dem Schließfach hat nur der Mieter/die Mieterin persönlich oder ein Vertreter. Der Mieter/die Mieterin hat bei Abschluss des Mietvertrages seine/ihre Identität nachzuweisen. Von mehreren Mietern hat mangels anderer Bestimmung jeder alleine Zutritt. Der Mieter/die Mieterin kann auch einen Bevollmächtigten bestellen. Die Erteilung einer Zutrittsvollmacht erfolgt in alleiniger Verantwortung und auf Risiko des Mieters/der Mieterin. Sind mehrere Mieter vorhanden, so kann eine Bevollmächtigung nur gemeinsam erfolgen. Der Widerruf auch nur eines Mieters beseitigt das Einzelzutrittsrecht der Mieter sowie das Zutrittsrecht der Bevollmächtigten. Im Falle des Ablebens eines oder mehrerer Mieter bleibt eine solche Vollmacht bestehen, sofern das Mietverhältnis noch einem Mieter/einer Mieterin fortgesetzt wird. Der Mieter/die Mieterin hat Änderung seiner/ihrer Verfügungsfähigkeit, seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift der 24h Safe GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

5.3.      Der Mieter/die Mieterin soll Zutrittsvollmachten zu dem Schließfach („Schließfachvollmacht“) möglichst nur auf dem bei der 24h Safe GmbH erhältlichen Vordruck erteilen. Um von der 24h Safe GmbH anerkannt zu werden, bedarf die Vollmacht der notariellen Beglaubigung durch einen österreichischen Notar. Die Vollmacht hat das Schließfach, auf das sie sich bezieht, eindeutig zu bezeichnen. Eine anders gefasste Vollmacht, die sich nicht ausdrücklich auf den Zutritt zu einem bestimmten Schließfach erstreckt, braucht die 24h Safe GmbH mit Rücksicht auf die Eigenart und die Vertraulichkeit des Schließfachmietverhältnisses nicht als Schließfachvollmacht anzusehen. Eine Vollmacht die den Zutritt zum Schließfach gestattet, darf nicht mit einschränkenden Anweisungen, zum Beispiel mit der Beschränkung auf die Entnahme bestimmter Sachen, versehen sein; andernfalls darf die 24h Safe GmbH die Vollmacht zurückweisen, weil ihre Mitwirkung sich nicht auf den Inhalt des Schließfaches erstreckt und sie auch nicht der Öffnung des Schließfaches durch den Bevollmächtigten des Mieters/der Mieterin beiwohnt.

 

5.4.      Der Zutritt zum Schließfach erfolgt über die Ausgabekabine. Die Ausgabekabine ist jener abgetrennte Raum in dem der Mieter/die Mieterin die Ausfolgung des Schließfaches über eine darin befindliche Einrichtung anfordert. Der Zutritt zur Ausgabekabine ist versperrt und wird erst durch die Verwendung einer Chipkarte am Eingang zur Ausgabekabine ermöglicht. Mittels Chipkarte und Eingabe einer PIN wird in weiterer Folge das Schließfach in der Ausgabekabine angefordert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen weiteren Faktor zur Identifizierung anzufordern. Die Kontrolle der Chipkarte und der PIN, bzw. des weiteren Faktor erfolgt automatisiert. Bei erfolgreicher Kontrolle wird das Schließfach automatisch in die Ausgabekabine transportiert und so in den Verfügungsbereich des Mieters/der Mieterin oder Bevollmächtigten gebracht. Das Schließfach öffnet und versperrt der Mieter/die Mieterin mittels der von der 24h Safe GmbH übergebenen Schlüssel. Nach dem Wiederverschluss des Schließfaches wird es durch Zurückschieben in die entsprechende Vorrichtung zurück in den Safe befördert. Die Ausgabekabine kann jeweils nur von einem Mieter/einer Mieterin oder Bevollmächtigtem betreten werden.

 

5.5.      Diejenigen Personen, die Zutritt zum Schließfach haben sollen, haben ihre Unterschriften bei der 24h Safe GmbH zu hinterlegen. Die der 24h Safe GmbH bekannt gegebenen Unterschriften gelten bis zum schriftlichen Widerruf, und zwar auch dann, wenn die zur Ausübung der Mietrechte befugten Personen in einem öffentlichen Register eingetragen sind und eine Änderung veröffentlicht wird. Die 24h Safe GmbH kann den Zutritt zur Ausgabekabine und die Anforderung und Ausfolgung des Schließfaches auch lediglich aufgrund der hinterlegten Unterschriften zulassen, sofern der Mieter/die Mieterin oder der Bevollmächtigte über die Schlüssel zum Schließfach verfügt.

 

5.6.      In besonderen Fällen behält sich die 24h Safe GmbH vor, nach eigenem Ermessen einen besonderen Nachweis der Identität des Vertreters des Schließfachmieters/der Schließfachmieterin zu verlangen.

 

5.6.      Alle Personen, denen der Zutritt zum Schließfach gestattet wird, haben sich zur Wahrung der Sicherheit den Anordnungen der 24h Safe GmbH zu fügen.

 

6.         Übertragung der Mietrechte

 

6.1.      Der Mieter/die Mieterin kann seine/ihre Rechte aus dem Schließfachmietvertrag nicht übertragen. Eine Untervermietung des Schließfaches ist nicht gestattet.

 

7.         Mieterpflichten bei Vertragsende

 

7.1.      Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind unaufgefordert sämtliche dem Mieter/der Mieterin übergebenen Schlüssel und sonstigen Zutrittsinstrumente (Chipkarten) in unbeschädigtem Zustand an die 24h Safe GmbH zurückzugeben.

 

7.2.      Werden Schlüssel nicht oder beschädigt zurückgestellt, ist die 24h Safe GmbH berechtigt, den Austausch des Schlosses und der Schlüssel auf Kosten des Mieters/der Mieterin vorzunehmen.

 

7.3.      Für den Fall, dass der Mieter/die Mieterin oder sein/ihr Rechtsnachfolger seinen/ihren Verpflichtungen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses trotz schriftlicher Aufforderung durch die 24h Safe GmbH, an die zuletzt bekannt gegebene Adresse, zur Rückgabe der Schlüssel und sonstigen Zutrittsinstrumente (Chipkarte) und zur Berichtigung etwa rückständiger Ansprüche der 24h Safe GmbH nicht binnen sechs Wochen nach, so ist die 24h Safe GmbH berechtigt, ohne gerichtliches Verfahren das Schließfach auf Kosten des Mieters/der Mieterin in Zeugengegenwart öffnen zu lassen und sich aus dem Inhalt wegen der Forderungen aus dem Schließfachmietvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf zu befriedigen. Über die Öffnung und einen Pfandverkauf ist jeweils ein Protokoll zu führen. Einer besonderen Verkaufsandrohung oder der Einhaltung einer Frist bedarf es hierfür nicht. Nicht veräußerte Gegenstände sowie einen etwa verbliebenen Überschuss wird die 24h Safe GmbH anderweitig gesichert aufbewahren oder zur gerichtlichen Verwahrung übergeben. Das Recht der 24h Safe GmbH zur gewaltsamen Öffnung des Schließfaches auf Kosten des Mieters/der Mieterin und auf Befriedigung aus dem Schließfachinhalt wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass etwa infolge Zufalls oder höherer Gewalt die Schlüssel und sonstigen Zutrittsinstrumente nicht zurückgestellt werden können.

 

8.         Versicherung

 

8.1.      Für jedes Schließfach besteht eine Basisversicherung in Höhe von EUR 5.000,-. Es besteht die Möglichkeit einer individuellen Höherversicherung bis zu EUR 1.000.000,-. Die Kosten für diese Höherversicherung sind vom Mieter/der Mieterin zu tragen. Hiervon sind die Kosten der Grundversicherung nicht umfasst. Die Prämienhöhe bestimmt das Versicherungsunternehmen. Vor Abschluss einer Höherversicherung wird der Mieter/die Mieterin über die Höhe der Prämie informiert. Eine solche Höherversicherung kann jederzeit abgeschlossen werden.

 

9.         Todesfall

 

9.1.      Die 24h Safe GmbH wird, sobald sie vom Ableben eines Mieters/einer Mieterin Kenntnis erhalten hat, den Zutritt zum dem betreffenden Schließfach nur auf Grund eines Beschlusses des Abhandlungsgerichtes oder der Einantwortungsurkunde zulassen. Sind mehrere Mieter vorhanden, die ein selbständiges Verfügungsrecht haben, wird die Verlassenschaftssperre nur über gerichtliche Anordnung durchgeführt.

 

10.       Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

10.1.    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

 

10.2.    Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG abgeschlossen werden, ausschließlich Wien, Innere Stadt, vereinbart.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info@tresoramschottentor.at.